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BSG, 12.11.1970 - 5 RKn 10/68 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9)
- LSG Baden-Württemberg, 17.11.2016 - L 7 R 2582/15
Nachweis von nach dem FRG zu berücksichtigenden Beitragszeiten
Nachgewiesen sind Beitragszeiten in diesem Sinne nicht schon dann, wenn lediglich Anfang und Ende des jeweiligen Zeitraums einer beitragspflichtigen Beschäftigung genau bekannt sind; denn aus dem Nachweis einer ununterbrochenen Beschäftigungszeit ergibt sich nicht zwingend, dass während dieser Zeit auch ununterbrochen Beiträge entrichtet worden sind (vgl. BSG, Urteil vom 12. November 1970 - 5 RKn 10/68 - juris Rdnr. 21). - LSG Baden-Württemberg, 21.02.2019 - L 7 R 4280/17
Fremdrentenrecht - Nachweis von Beitragszeiten - sowjetisches Arbeitsbuch - keine …
Nachgewiesen sind Beitragszeiten in diesem Sinne nicht schon dann, wenn lediglich Anfang und Ende des jeweiligen Zeitraums einer beitragspflichtigen Beschäftigung genau bekannt sind; denn aus dem Nachweis einer ununterbrochenen Beschäftigungszeit ergibt sich nicht zwingend, dass während dieser Zeit auch ununterbrochen Beiträge entrichtet worden sind (vgl. BSG, Urteil vom 12. November 1970 - 5 RKn 10/68 - juris Rdnr. 21). - LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2021 - L 4 R 552/19
Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen Anforderungen an eine …
(vgl. BSG, Urteil vom 12.11.1979 - 5 RKn 10/68 - Rn. 21, juris).
- LSG Baden-Württemberg, 24.01.2020 - L 8 R 3896/19
Nachweis von nach dem FRG zu berücksichtigenden rumänischen Beitragszeiten - …
Nachgewiesen sind Beitragszeiten in diesem Sinne nicht schon dann, wenn lediglich Anfang und Ende des jeweiligen Zeitraums einer beitragspflichtigen Beschäftigung genau bekannt sind; denn aus dem Nachweis einer ununterbrochenen Beschäftigungszeit ergibt sich nicht zwingend, dass während dieser Zeit auch ununterbrochen Beiträge entrichtet worden sind (vgl. BSG 12.11.1970 - 5 RKn 10/68 - juris). - LSG Schleswig-Holstein, 18.06.2020 - L 1 R 110/18
Nachweis von nach dem FRG in der gesetzlichen Rentenversicherung zu …
Nachgewiesen sind Beitragszeiten in diesem Sinne nicht schon dann, wenn lediglich Anfang und Ende des jeweiligen Zeitraums einer beitragspflichtigen Beschäftigung genau bekannt sind; denn aus dem Nachweis einer ununterbrochenen Beschäftigungszeit ergibt sich nicht zwingend, dass während dieser Zeit auch ununterbrochen Beiträge entrichtet worden sind (vgl. BSG, Urteil vom 12. November 1970 - 5 RKn 10/68, juris Rn. 21). - LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2017 - L 3 R 383/16
Höhe einer Erwerbsminderungsrente; Beitrags- oder Beschäftigungszeiten nach dem …
Nachgewiesen sind Beitragszeiten in diesem Sinne nicht schon dann, wenn lediglich Anfang und Ende des jeweiligen Zeitraums einer beitragspflichtigen Beschäftigung genau bekannt sind; denn aus dem Nachweis einer ununterbrochenen Beschäftigungszeit ergibt sich nicht zwingend, dass während dieser Zeit auch ununterbrochen Beiträge entrichtet worden sind (vgl BSG Urteil vom 12.11.1970 - 5 RKn 10/68). - LSG Baden-Württemberg, 09.11.2021 - L 13 R 580/20 Nachgewiesen sind Beitragszeiten in diesem Sinne nicht schon dann, wenn lediglich Anfang und Ende des jeweiligen Zeitraums einer beitragspflichtigen Beschäftigung genau bekannt sind; denn aus dem Nachweis einer ununterbrochenen Beschäftigungszeit ergibt sich nicht zwingend, dass während dieser Zeit auch ununterbrochen Beiträge entrichtet worden sind (vgl. BSG, Urteil vom 12. November 1970 - 5 RKn 10/68 - juris Rn. 21 ).
- LSG Baden-Württemberg, 11.10.2021 - L 11 R 966/20 Nachgewiesen sind Beitragszeiten in diesem Sinne nicht schon dann, wenn lediglich Anfang und Ende des jeweiligen Zeitraums einer beitragspflichtigen Beschäftigung genau bekannt sind; denn aus dem Nachweis einer ununterbrochenen Beschäftigungszeit ergibt sich nicht zwingend, dass während dieser Zeit auch ununterbrochen Beiträge entrichtet worden sind (BSG 12.11.1970, 5 RKn 10/68, Rn 21 f, juris).
- LSG Baden-Württemberg, 07.07.2016 - L 7 R 686/15 Nachgewiesen sind Beitragszeiten in diesem Sinne nicht schon dann, wenn lediglich Anfang und Ende des jeweiligen Zeitraums einer beitragspflichtigen Beschäftigung genau bekannt sind; denn aus dem Nachweis einer ununterbrochenen Beschäftigungszeit ergibt sich nicht zwingend, dass während dieser Zeit auch ununterbrochen Beiträge entrichtet worden sind (vgl. BSG, Urteil vom 12. November 1970 - 5 RKn 10/68 - (juris Rdnr. 21)).